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Digitaler Bauantrag

Seit dem 1. Januar 2025 müssen Bauanträge bei der Stadt Karlsruhe in digitaler Form eingereicht werden. Hier finden Sie alle Informationen und Unterstützungsangebote zum Thema Digitaler Bauantrag.

BOA Support Live

Um den Übergang für die Antragstellenden so reibungslos wie möglich zu gestalten, ergänzt der neue Service „BOASupport Live“ die bisherigen Angebote eines telefonischen Supports und der offenen allgemeinen Sprechstunde jeden Donnerstag von 8 bis 12 Uhr

Telefonischer Support

Der Bürgerservice „BOASupport Live“ richtet sich dabei an Bauherrinnen und Bauherren sowie Architektinnen und Architekten, die auf Schwierigkeiten im Prozess der digitalen Antragstellung stoßen. Die Vorgehensweise ist einfach: Zunächst können sich diese mit ihren Fragen und Anliegen über die zentrale Support-Telefonnummer 0721 133-6336 an das Team des Bauordnungsamtes wenden. Die Fachleute helfen telefonisch weiter, um kleinere Herausforderungen direkt zu lösen. Sie erreichen uns in der Regel werktags zwischen 08:00 Uhr und 16:30 Uhr.

Support über die Videokonferenz

Sollte eine einfache telefonische Beratung nicht ausreichen, können wir Ihnen eine persönliche Videokonferenz anbieten. Hier können wir oder Sie den Bildschirm teilen, um gemeinsam eine Lösung zu finden.

Bitte wenden Sie sich jedoch zunächst telefonisch an uns und vereinbaren einen Termin.

Allgemeine Informationen zum Digitalen Bauantrag

Das Virtuelle Bauamt ist eine End-to-End-Lösung: von der Antragsstellung, über die Beteiligung von Behörden, Bearbeitung des Vorgangs bis zur Bekanntgabe der Entscheidung sollen alle Verfahrensschritte digital erfolgen. Herzstück ist der digitale Vorgangsraum – ein Bereich, in dem Bauherr, Bauamt und alle anderen betroffenen Behörden direkt und simultan am Antrag arbeiten können. Das macht die Antragsbearbeitung nicht nur schneller, sondern auch komfortabler.

Zum 1. Januar 2025 ist das Bauordnungsamt der Stadt Karlsruhe an die Plattform „Virtuelles Bauamt“ angebunden. Die Anträge können damit nur noch digital eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass Anträge in Papierform oder per E-Mail nicht angenommen werden können. Die entsprechende Genehmigung wird Ihnen ebenfalls in PDF-Form über das Virtuelle Bauamt zugestellt. 

 

Antragsstellung

Den Link zum Digitalen Bauantrag finden Sie hier:

https://bw.digitalebaugenehmigung.de/karlsruhe/

Bitte registrieren Sie sich zunächst. Wenn Sie einmal angemeldet sind erhalten Sie alle Nachforderungen und Mitteilungen über den Bearbeitungsstatus sowie die Genehmigung über Ihren Account.

Bei Schwierigkeiten stehen wir Ihnen über „BOASupport Live“ zur Verfügung.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Hier können Sie die häufig gestellten Fragen rund um das Thema Digitaler Bauantrag nachlesen.

Nein, Bauanträge dürfen nur noch in elektronischer Form eingereicht werden. Papierform ist nicht mehr zulässig. Anträge, die in Papierform eingehen, werden nicht bearbeitet und an den Absendenden zurückgesendet.

Rechtsgrundlage: § 53 Abs. 2 Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO).

Privatpersonen benötigen für die Antragstellung eine BundID. Dieses Angebot der Bundesregierung ermöglicht die Nutzung verschiedener digitaler Verwaltungsleistungen.

Für baurechtliche Anträge ist das Vertrauensniveau „Hoch“ erforderlich. Dafür ist ein Online-Ausweis notwendig, den Sie bei Ihrem Bürgerbüro beantragen oder aktivieren lassen können. Alternativ kann auch ein ELSTER-Konto genutzt werden.

Weitere Informationen: BundID

Für die Antragstellung als Unternehmen ist ein Unternehmenskonto erforderlich. Dieses wird über die unternehmensspezifische Steuernummer mit einem ELSTER-Konto verknüpft. Der Zugang ist durch ein persönliches ELSTER-Zertifikat geschützt.

Da ein Teil der Zugangsdaten aus Sicherheitsgründen per Post versendet wird, empfehlen wir, mindestens 14 Tage Vorlauf für die erstmalige Antragstellung einzuplanen.

Weitere Informationen: ELSTER - Startseite

In diesem Fall muss der fehlerhafte Antrag zurückgezogen und im richtigen Verfahren neu eingereicht werden. Dies muss ausdrücklich im Antragssystem über die Funktion „Nachricht verfassen“ erklärt werden.

Bauunterlagen müssen im PDF/A-1-Format eingereicht werden. Dieses spezielle PDF-Format wurde für die langfristige Archivierung entwickelt. Es sorgt dafür, dass die Datei vollständig eigenständig ist, indem alle Schriften eingebettet werden und keine externen Inhalte wie Multimedia oder dynamische Elemente enthalten sind.

Die Rechtsgrundlage zur Verwendung dieses Formats findet sich in der Verwaltungsvorschrift zur Landesbauordnung (VwV LBO) sowie in § 3 LBOVVO.

Ja, wir empfehlen eine plausible und eindeutige Bezeichnung der Dateien, damit klar erkennbar ist, um welches Dokument es sich handelt.

Beispiel: 2024_12_06_Lageplan_Musterstraße_1_Archiv.PDF

Alle Pläne müssen maßstabsgetreu sein. Dies wird am besten sichergestellt, wenn sie direkt aus einem CAD-Programm als PDF exportiert werden.

Achtung:

  • Gescannte Pläne sind in den meisten Fällen nicht maßstabsgetreu.
  • Falls ältere Pläne eingescannt werden, müssen sie vektorisiert werden.

Nein, gemäß § 3 Abs. 1 LBOVVO ersetzt das ViBa BW vollständig die bisherigen Vordrucke der LBOVVO beziehungsweise die der LBO.

Nachträge gelten als neue Bauanträge und müssen daher digital eingereicht werden, auch wenn die ursprüngliche Genehmigung noch in Papierform erteilt wurde.

Antragstellende können weitere Personen – zum Beispiel Bauherren oder Bauherrinnen – über den Reiter „Zusammenarbeit“ in ViBa BW einladen.

  • Keine Unterschrift notwendig: Sobald der Bauherr oder die Bauherrin beteiligt ist, entfällt die Pflicht zur Unterschrift.
  • Keine Vollmacht erforderlich: Eine separate Vollmacht ist dann nicht nötig.
  • Rechte verwalten: Über den Reiter „Berechtigungen“ kann festgelegt werden, ob die beteiligte Person Lese- oder Vollzugriff erhält.

Die Einladung kann auch nach dem Einreichen des Antrags erfolgen.

Alle Bescheide und die gesamte Kommunikation erfolgen immer über die Person, die den Antrag eingereicht hat (Planverfasser oder Planverfasserin beziehungsweise Bauherr oder Bauherrin).

Wichtig:

  • Zustellung: Die Baugenehmigung und der Gebührenbescheid werden auf den Bauherrn oder die Bauherrin ausgestellt.
  • Verantwortung: Die einreichende Person ist verpflichtet, alle wichtigen Dokumente unverzüglich weiterzuleiten.

Zusätzliche Unterlagen können über die Funktion „Nachricht verfassen“ direkt im jeweiligen Bauantrag als Anhang hochgeladen werden.

Die Bearbeitungszeit hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen, dauert die Bearbeitung in der Regel bis zu drei Monate bis zur Erteilung eines Bescheids.

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