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Baulandkataster

Karlsruhe ist eine wachsende Stadt mit kontinuierlich wachsender Einwohnerzahl. Daher ist die Nachfrage nach Bauland im Stadtkreis Karlsruhe seit längerer Zeit größer als das Angebot, und zeigt zudem weiterhin eine steigende Tendenz. Die Stadt ist verpflichtet, vorrangig Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und Innenentwicklung zu betreiben und Bodenversiegelungen zu begrenzen.

Das Bild zeigt einen Auszug aus dem Baulandkataster.

Dem Flächenverbrauch sind durch den § 2 Absatz II Baugesetzbuch (BauGB) enge Schranken gesetzt: „Mit Grund und Boden soll sparsam umgegangen werden; (…)." Die Stadt ist demnach verpflichtet, vorrangig Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und Innenentwicklung zu betreiben und Bodenversiegelungen zu begrenzen.

Um einer nachhaltigen Stadtentwicklung im Sinne dieser Vorschrift Rechnung zu tragen, hat die Stadtverwaltung verschiedene Maßnahmen ergriffen. Eine davon ist das Baulandkataster. Die rechtliche Grundlage ist § 200 Absatz III BauGB:

„Die Gemeinde kann sofort oder in absehbarer Zeit bebaubare Flächen in Karten oder Listen auf der Grundlage eines Lageplans erfassen, der Flurstücksnummern, Straßennamen und Angaben zur Grundstückgröße enthält (Baulandkataster). Sie kann die Fläche in Karten oder Listen veröffentlichen, soweit der Grundstückseigentümer nicht widersprochen hat. Die Gemeinde hat ihre Absicht zur Veröffentlichung einen Monat vorher öffentlich bekannt zu geben und dabei auf das Widerspruchsrecht der Grundstückseigentümer hinzuweisen."

Das Baulandkataster wurde in den Jahren 2010/2011 veröffentlicht und anschließend fortlaufend gepflegt. Im Jahr 2016 wurde eine Aktualisierung anhand einer schriftlichen Befragung aller Eigentümer freier Grundstücke durchgeführt.

Das Baulandkataster ist direkt in den Online-Stadtplan der Stadt Karlsruhe eingebettet. Es enthält freie Baulandflächen im Stadtkreis Karlsruhe, sortiert nach vier Kategorien, die die Arten der möglichen baulichen Nutzung widerpspiegeln. Dies sind Wohnbebauung, Mischbebauung, gewerbliche Bebauung und Sonderbebauung.

Das Baulandkataster enthält aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Informationen über die privaten Eigentümer der Flächen und deren eventuelle Veräußerungsabsichten. In einigen Fällen haben uns die Eigentümer die Erlaubnis erteilt, Kontaktdaten von Interessenten zu empfangen. Wo dies der Fall ist, ist es jeweils in der Grundstücksbeschreibung hinterlegt.

Eine Gewährleistung für die Richtigkeit der veröffentlichten Daten und Aussagen wird nicht übernommen. Dies gilt insbesondere für die Daten und Aussagen zur Bebaubarkeit der Grundstücke beziehungsweise Baulandflächen. Die Aufnahme in das Baulandkataster begründet keinen Rechtsanspruch auf Bebauung. Dies wird im Einzelfall immer im Rahmen des Bauantrages oder der Bauvoranfrage vom Bauordnungsamt geprüft.
 

Interaktive Karte: Baulandflächen im Webstadtplan

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