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Bahnübergang Brunnenstückweg in Rüppurr

Die Glocke läutet, die Ampel springt auf Rot, die Schranken schließen sich und kaum eine halbe Minute später ist der Zug schon durch. Diese seit vielen Jahren gewohnte Situation wird am Bahnübergang Brunnenstückweg in Rüppurr früher oder später der Vergangenheit angehören.

Visualisierung der neuen Brücke am Brunnenstückweg
Luftaufnahme des Bahnübergangs Brunnenstückweg in Karlsruhe-Rüppurr
Foto des Bahnübergangs Brunnenstückweg in Rüppurr

Bahnübergang Brunnenstückweg

Der Bahnübergang Brunnenstückweg in Rüppurr verbindet den Stadtteil mit den Aussiedlerhöfen, deren Hofläden und den Sportplätzen der SG Rüppurr.

Derzeit befindet sich dort ein signalgesteuerter Bahnübergang mit halbseitigen Schranken. Die Deutsche Bahn hat angekündigt, dass die veraltete Sicherungstechnik erneuert werden muss. Dies muss auf Grund bahninterner Vorgaben bis Ende 2028 erfolgen. In Folge dessen werden sich die Schließzeiten des Bahnübergangs drastisch erhöhen, da die neue Technik höhere Anforderungen an die verkehrliche Sicherheit erfüllen muss.

Um weiterhin eine gute Verbindung zu gewährleisten, hat die Stadtverwaltung verschiedene Planungsvarianten untersucht, durch welche eine Beseitigung des Bahnübergangs und damit die Vermeidung von langen Schließzeiten ermöglicht werden.

Brücke am Brunnenstückweg wurde mehrheitlich beschlossen

Im Dezember 2024 hat der Planungsausschuss des Gemeinderats mehrheitlich beschlossen, dass am Bahnübergang Brunnenstückweg eine Brücke entstehen soll. Die Planung wird nun zeitnah fortgeführt.

Projektverlauf

Für den Bahnübergang Brunnenstückweg standen drei Szenarien im Raum: Eine komplette Schließung des Bahnübergangs, eine Modernisierung der Sicherungstechnik oder ein Ersatz des Bahnübergangs durch eine Brücke oder Unterführung.

Aus Sicht der Verwaltung ist ein Ersatzbauwerk im Hinblick auf die Sicherheitsaspekte die verträglichste Lösung. Daher wurden im Rahmen der Vorplanung vier Varianten untersucht, um den Bahnübergang durch ein Bauwerk zu ersetzen. Bei den Varianten handelte es sich um drei Brücken und eine Unterführung.

Das beauftragte Planungsbüro Obermeyer Infrastruktur GmbH ermittelte die Variante B02 – eine Brücke – als Vorzugsvariante. Die Vorzugsvariante der Brücke und die Unterführungsvariante schnitten in der Umweltverträglichkeitsstudie zu den erforderlichen Eingriffen in die Landschaft etwa gleich ab. Eine Unterführung wäre mit geschätzten Baukosten von 30 bis 35 Millionen Euro etwa doppelt so teuer wie eine Brücke. Grundsätzlich wird nur die wirtschaftlichste Lösung durch den Bund, das Land Baden-Württemberg und die DB InfraGO finanziert. Mehrkosten für eine Unterführung müssen durch die Stadt getragen werden. Weiterhin stand die Modernisierung des Bahnübergangs im Raum.

Die Varianten wurde im September 2024 dem Planungsausschuss und im Oktober 2024 der Öffentlichkeit vorgestellt. Im Dezember 2024 sprach sich der Planungsausschuss dafür aus, die Planung für das Brückenbauwerk fortzusetzen.

Informationsveranstaltung zum Bahnübergang Brunnenstückweg

Am Mittwoch, 2. Oktober 2024 fand eine Informationsveranstaltung der Stadt Karlsruhe zum Bahnübergang Brunnenstückweg in Rüppurr statt.

An diesem Termin wurden das Projekt sowie die untersuchten Varianten durch Vertreter*innen des Tiefbauamtes und durch externe Fachleute vorgestellt.

  • Abschluss Planungsvereinbarung
  • Vergabe der Planungsleistungen (Obermeyer Infrastruktur GmbH)
  • Vorplanung (Variantenfindung)
  • Vorstellung im Planungsausschuss
  • Vorstellung in der Öffentlichkeit – 2. Oktober 2024
  • Beschluss Planungsausschuss über Vorzugsvariante
  • Entwurfsplanung (Ausarbeitung der Vorzugsvariante)
  • Genehmigungsplanung (Planfeststellungsverfahren)

 

Die Brücke wird etwas weiter nördlich des heutigen Bahnübergangs geplant und einschließlich der Rampen rund 320 Meter lang werden.

Aus Gründen des Hochwasserschutzes und um eine möglichst geringe Flächeninanspruchnahme zu gewährleisten wurden die Dämme möglichst kurz geplant, so dass das Bauwerk von sechs Stützen getragen wird.

Damit der Begegnungsverkehr auch mit größeren Fahrzeugen reibungslos funktionieren kann, ist eine Straßenbreite von sieben Metern auf der Brücke erforderlich.

 

Häufig gestellte Fragen

In Folge der Änderung der Sicherungstechnik des Bahnüberganges werden sich die Schließzeiten gemäß einer Machbarkeitsstudie der Deutschen Bahn drastisch erhöhen.

Diesem Gutachten zufolge ist der Bahnübergang zum jetzigen Zeitpunkt in den Spitzenzeiten 15 Minuten in der Stunde geschlossen. Mit der neuen Signaltechnik, die höhere Anforderungen an die verkehrliche Sicherheit erfüllen muss, würden sich die Schließzeiten auf durchschnittlich 30 Minuten in der Stunde erhöhen, mit Sperrzeitblöcken von 10 bis 15 Minuten, in denen der Bahnübergang nicht öffnen würde.

Dies liegt daran, dass der Zug heute über einen Kontakt kurz vor dem Bahnübergang fährt, direkt darauf die Schranken geschlossen werden und nach der Durchfahrt des Zuges die Schranken direkt wieder öffnen.

Nach der Modernisierung des Bahnübergangs muss der Bahnübergang geschlossen sein, bevor der Zug in den Streckenabschnitt einfahren darf. Dies erfordert mehr Zeit, weshalb sich die Schließzeiten erhöhen.

Unabhängig von den konkreten Schließzeiten ist zu erwarten, dass sich die Schließzeiten – im Verhältnis zu jetzt – verdoppeln.

Der Verwaltung liegt die aktuelle Prognose für die Entwicklung der Zugzahlen bis 2030 vor. Demnach werden sich die Zugzahlen auf der Strecke 4000 insgesamt etwas reduzieren (von 288 auf 247 Züge am Tag 2030).

Die Zahlen im Nahverkehr erhöhen sich (von 111 auf 144 Züge pro Tag 2030), während die des Fernverkehrs sinken werden (von 16 auf 5 Züge pro Tag 2030).

Die Zahlen des Güterverkehrs sinken ebenfalls, dies kann sich aber konjunkturbedingt ändern. Es ist davon auszugehen, dass die Strecke Umleitungsverkehre aufnehmen wird, wenn es auf der parallelen Strecke Karlsruhe - Rastatt Behinderungen gibt. Weshalb die Zugzahlen zum Teil deutlich höher sein werden, als in der Prognose erkennbar.

Für ein Brückenbauwerk liegen die Kosten bei vorraussichtlich 15 bis 18 Millionen Euro.

Bei einem Unterführungsbauwerkist mit Kosten von 30 bis 35 Millionen Euro zu rechnen.

Die Planungskosten trägt die Stadt Karlsruhe, einen Teil dieser Kosten erhält diese in Form einer Verwaltungspauschale von Land, Bund und Deutschen Bahn zurück.

Die Bau- und Grunderwerbskosten werden gemäß den Regelungen des Eisenbahnkreuzungsgesetztes für die wirtschaftlichste Variante von Bund, Land und der Deutschen Bahn getragen.

In diesem Fall bedeutet das, dass die Kosten einer Brückenvariante getragen werden. Sollte der Entscheid auf die Unterführung fallen, muss die Differenz die Stadt Karlsruhe tragen.

Die Realisierung eines Ersatzbauwerks nur für den Fuß- und Radverkehr würde bedeuten, dass die direkte Zuwegung von Rüppurr für den motorisierten Verkehr ausgeschlossen wäre.

Gerade die Wegebeziehung zu den Aussiedleröfen wird häufig genutzt, sodass dies große Umwege erzeugen würde, wenn die Höfe künftig über die L605 und die B3 angefahren werden müssten.

Die Modernisierung des höhengleichen Bahnüberganges würde nach § 3 (Kreuzungsänderung) Eisenbahnkreuzungsgesetz durch die DB AG, Bund und Land erfolgen, ohne Kostenbeteiligung der Stadt. Für eine Unter- oder Überführung ausschließlich für den Fuß- und Radverkehr zusätzlich zu dem von der Deutschen Bahn AG modernisierten Bahnübergang müsste die Stadt als Veranlasser die Gesamtkosten des Bauwerkes tragen, da parallel zum Bahnübergang ein neuer Kreuzungspunkt geschaffen wird, der verkehrlich nicht notwendig ist. Bei Aufrechterhaltung des Bahnübergangs ist eine Modernisierung aufgrund der veralteten Technik zwingend notwendig.

Neben den finanziellen Nachteilen gibt es auch rechtliche Hürden. Bei einer Maßnahme, die die Schiene und die Straße betrifft, muss einvernehmlich eine Kreuzungsvereinbarung zwischen den Baulastträgern der beiden Verkehrswege geschlossen werden. Die DB AG hat bereits signalisiert, dass sie einem zusätzlichen Eingriff in den Gleiskörper nicht zustimmen wird. Daher müsste die Zustimmung für einen Bauwerk ergänzend zum Bahnübergang über den Klageweg erreicht werden.

Die Verwaltung sieht in der beschriebenen Lösung neben den finanziellen Auswirkungen auch aus Sicht der Unterhaltung und dem Eingriff in das Landschaftsbild keine Vorteile. Die Breite der Brücke würde sich lediglich um drei Meter reduzieren, die Höhe muss aufgrund der Überquerung der Oberleitungen gleichbleiben. Bei einer Unterführung würde sich zwar die Tiefe um zwei Meter reduzieren und damit auch die Rampenlängen, ein Großteil des Flächenverbrauchs wird durch die Zuwegung zum Bauwerk verursacht.

Der Unterhaltungsaufwand für das Pumpwerk wäre nahezu gleich.  Der Unterhaltungsaufwand für die Bauwerke und die damit einhergehenden Kosten reduzieren sich zwar durch die kleinere Dimensionierung, allerdings muss zusätzlich der Bahnübergang unterhalten werden, was wiederum Kosten verursacht.

Um einen Haltepunkt zu realisieren, muss eine entsprechende Anzahl an Fahrgästen zu erwarten sein. Im Fall des Brunnenstückwegs ist davon auszugehen, dass der Sportpark hauptsächlich von in Rüppurr Wohnenden besucht werden wird, welche die Strecke mit dem Fahrrad oder dem Auto zurücklegen. Aufgrund der örtlichen Nähe zwischen dem Sportpark und Rüppurr ist nicht davon auszugehen, dass eine ausreichend hohe Fahrgastzahl erreicht werden wird.

Um den Bedarf eines Haltepunktes zu prüfen, werden lange zeitliche Vorläufe benötigt. Der Wunsch müsste an die Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg herangetragen werden. Diese würde anhand einer Potenzialuntersuchung die zu erwartenden Fahrgastzahlen ermitteln und daraus ableiten, ob ein Bedarf für einen Haltepunkt besteht.

Sofern vom Land ein entsprechender Bedarf festgestellt wurde, müsste in weiterführenden Untersuchungen geprüft werden, ob die bauliche Umsetzbarkeit möglich ist und ob der Haltepunkt in das bestehende Fahrplankonzept integriert werden kann. Aufgrund der unterschiedlichen zeitlichen Vorläufe und unterschiedlichen Finanzierungsarten halten wir die Berücksichtigung eines Haltepunktes bei der Realisierung der Bahnübergangsbeseitigung für nicht darstellbar.

Weiterhin ist die Bahnstrecke zwischen Karlsruhe und Ettlingen durch den Fern-, Güter- und Nahverkehr bereits stark ausgelastet und verspätungsanfällig. Ein Haltepunkt würde die Situation zusätzlich anspannen.

Sowohl die Verkehrsträgerschaften der Schiene als auch wir sehen den Bau eines Haltepunktes an dieser Stelle kritisch. Deshalb werden wir von einer Berücksichtigung eines Haltepunktes in der Planung absehen.

Anfragen aus dem Gemeinderat

Die GRÜNEN hinterfragen die Notwendigkeit und Grundlagen der Planung zur Beseitigung des Bahnübergangs Brunnenstückweg.

Eine bessere Alternative prüfen:
Keine Brücke und keine Unterführung für Autoverkehr am Bahnübergang am Brunnenstückweg.

Weitere Projekte im Umfeld

Direkt angrenzend an das Planungsgebiet werden derzeit noch zwei weitere Projekte bearbeitet. Der Bebauungsplan „Sportplätze Rüppurr“ sowie der Radschnellweg Karlsruhe – Ettlingen.

Da sich alle Bauvorhaben in sehr begrenzten Raum befinden findet ein regelmäßiger ein Austausch statt, um insgesamt möglichst wenig Flächen in Anspruch zu nehmen und mögliche Synergieeffekte zu nutzen.

Weiterhin wurden Auswirkungen des Projektes Hochwasserschutz Alb auf die Retentionsflächen am Brunnenstückweg untersucht. Hier sind keine Auswirkungen zu erwarten.

Die drei Rüppurrer Fußballvereine haben im Sommer 2018 fusioniert. Ziel der Fusion war die Errichtung eines gemeinsamen zentralen Sportzentrums am Brunnenstückweg und den umliegenden Flächen. Hierfür ist eine Erweiterung der Sportflächen am zukünftigen gemeinsamen Standort notwendig.

Hochwasserschutz

Eine Aufgabe beim Hochwasserschutz, die sich aus den Wassergesetzen ergibt, ist den schadlosen Wasserabfluss zu gewährleisten. Neben dem Ausbau der Gewässer und der Sicherung vor Hochwasser durch Dämme und Deiche, ist die Rückhaltung eine wichtige Maßnahme.

Mobilität und Verkehr

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