E-Scooter-Abstellflächen
Die Stadtverwaltung Karlsruhe hat in Abstimmung mit den E-Scooter-Anbietern Abstellflächen definiert, in denen E-Scooter verbindlich abgestellt werden müssen.
Diese Flächen befinden sich im Bereich des Hauptbahnhofes sowie im unmittelbaren Umfeld der Fußgängerzone in der Kaiserstraße und werden durch Verkehrszeichen oder bei Bedarf auch durch Bodenmarkierungen gekennzeichnet.
In den Apps der Anbietenden sind zudem Sperrradien rund um die definierten Abstellflächen ausgewiesen. Innerhalb eines Sperrradius ist das Beenden einer Fahrt und somit das Abstellen eines E-Scooters nicht möglich. Die E-Scooter können nur auf den gekennzeichneten Abstellflächen abgestellt werden.
Im übrigen Stadtgebiet gilt weiterhin das Free-Floating-System.
Free-Floating-System
Im Free-Floating-System muss ein E-Scooter nicht an bestimmten Orten oder Stationen abgestellt werden. Er steht dort, wo dieser vom letzten Nutzenden abgestellt wurde. Der aktuelle Standort wird in den Apps angezeigt.
Grundsätzlich gilt im Free-Floating-System, dass ein E-Scooter ordnungsgemäß abgestellt werden muss und Niemanden behindern oder gefährden darf.
Ordnungsgemäß bedeutet unter anderem, dass ein E-Scooter nicht verkehrsbehindernd oder gefährdend abgestellt wird – vor allem auf Gehwegen und Radwegen. Es muss stets eine freibleibende, nutzbare Rest-Gehwegbreite von mindestens 1,60 Metern gewährleistet sein.
Werden E-Scootern verkehrsbehindernd abgestellt, sind Verwarnungen mit Verwarngeld möglich.
Parkverbotszonen
Von der Stadt Karlsruhe wurden über die gesetzlichen Regelungen hinaus Parkverbotszonen für E-Scooter definiert.
Innerhalb dieser Zonen ist es nicht möglich den Ausleihvorgang zu beenden. Es handelt sich hierbei um Fußgängerzonen, Grünflächen, Haltestellen und stark frequentierte Flächen in der Innenstadt. Diese Zonen sind für die Nutzenden in den Apps farbig gekennzeichnet.
Beim Abstellen eines E-Scooters ist daher zu beachten, dass man sich in der Betriebszone sowie außerhalb einer Parkverbotszone befindet und der E-Scooter nicht verkehrsbehindernd abgestellt wird.
Je nach Anbietendem kann es erforderlich sein, nach dem Abstellen des E-Scooters ein Foto vom Fahrzeug am Abstellort zu machen und per App an den Betreiber zu schicken.
Sollten am E-Scooter vor oder nach dem Ausleihvorgang Schäden oder Mängel festgestellt werden, sind diese dem Sharing-Anbietenden mittels App mitzuteilen.