Rund um den Hauptbahnhof wird es künftig feste „Parkplätze“ für E-Scooter geben. Bürgermeister Dr. Albert Käuflein eröffnete Ende April eine erste Abstellfläche auf dem Bahnhofvorplatz. Fünf weitere Flächen sollen bis Ende Juni 2024 am Bahnhof ausgewiesen werden, auch in der Innenstadt sind entsprechende Abstellflächen geplant.
Seit 2019 sind Elektrotretroller im Straßenverkehr erlaubt. Meist werden sie für die sogenannte "letzte Meile" verwendet, in Karlsruhe vor allem für Fahrten vom und zum Bahnhof. Ausgewiesene Abstellflächen gab es dort bislang nicht, die mit Verkehrszeichen und Bodenmarkierungen gekennzeichnete Fläche neben der Litfaßsäule vor dem Schlosshotel ist nun die erste. "Wir wollen dadurch etwas mehr Ordnung und Ruhe ins System bringen", erläuterte Käuflein bei einem Pressetermin. Das Besondere: Die E-Scooter dürfen am Bahnhof nur noch in diesen ausgewiesenen Flächen abgestellt werden – überwacht wird dies per GPS-Signal. Der Sperrradius wird in der Nutzerapp entsprechend ausgewiesen. Wird ein Roller außerhalb geparkt, läuft die Uhr weiter. Sprich: Der Fahrer muss weiterhin zahlen. Bei der Ausweisung der Abstellflächen war die Stadtverwaltung in enger Abstimmung mit den E-Scooter-Anbietern. Drei Verleihfirmen sind derzeit in Karlsruhe tätig. Pro Anbieter sind im Innenstadtbereich maximal 300 E-Scooter sowie je 100 in Durlach gestattet. In der Innenstadt sind Abstellflächen etwa in der Kaiserstraße und am Zirkel geplant.
In den anderen Stadtteilen gibt es derzeit keine Beschränkung hinsichtlich der Anzahl der Elektrotretroller. Dort gelten die üblichen Regeln beim Abstellen: keine Gehwege oder gar Rettungswege zuparken, kein Abstellen in Grünanlagen oder an Haltestellen. "Wenn alle Rücksicht nehmen und Regeln einhalten, kann das Miteinander im Verkehr gut funktionieren", zeigte sich Bürgermeister Käuflein zuversichtlich.