Dazu zählen die Änderung der Nutzungsbedingungen sowie die Ermächtigung der Verwaltung, Anbieterverträge mit potenziellen In-App-Betreibern abzuschließen. Dies stellt einen essenziellen Schritt bei der angestrebten Erweiterung des App-Portfolios dar, da nun digitale Angebote etwa der stadtnahen Gesellschaften, der Medien, privater Unternehmen oder der Karlsruher Vereine integriert werden können. Leistungsarten sind die Native-App-Verknüpfung, die Web-App-Verknüpfung und der Channel, für die ein Preismodell entwickelt wurde.
Jetzt einsteigen, später zahlen
Beschlossen wurde auch der sechsmonatige „Verzicht auf die Erhebung von Entgelten für Verträge, welche im ersten Halbjahr 2022 geschlossen werden“, um den Einstieg für In-App-Anbieter attraktiver zu gestalten. Um die Dauer dieser freien Nutzung entspann sich dann auch die Debatte im Plenum. Mit knapper Mehrheit abgelehnt wurde ein Änderungsantrag der Grünen, die einen Verzicht von zwölf Monaten bei einem Einstieg bis Ende des Jahres forderten. Mit deutlicher Mehrheit abgelehnt wurde ein Änderungsantrag der Fraktion KAL/ Die PARTEI, die das kostenlose Angebot zunächst nicht befristen und eine Evaluierung im September abwarten wollte. -gem-