Schwerbehinderten Menschen ist es künftig grundsätzlich erlaubt, Fußgängerzonen in der Stadt Karlsruhe zu befahren – dies war bisher nur während der Lieferzeiten möglich. Begünstigt sind alle, die in Karlsruhe wohnen und einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „Bl“ oder dem Merkzeichen „aG“ besitzen oder Leistungen wegen Pflegebedürftigkeit ab dem Pflegegrad 3 erhalten. Der Gemeinderat hatte hierzu die „Satzung über Sondernutzungen in den Fußgängerbereichen der Stadt Karlsruhe“ entsprechend geändert. Diese muss noch in Kraft treten. -has-
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