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Karlsruhe.App – Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Karlsruhe ist bemüht, ihre mobile Anwendung (App) in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die mobile Anwendung (App) Karlsruhe.App Version 0.75.9.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese mobile Anwendung ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise  mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG   

  1. Fehlende Kontraste:
    Die mobile Anwendung weist momentan einige Farbkombinationen mit fehlendem Kontrastverhältnis auf.
  2. Eingeschränkte Tastaturbedienbarkeit:
    Die mobile Anwendung verfügt momentan über eine eingeschränkte Tastaturbedienbarkeit, um sie ausreichend mit Screenreader oder Wischgesten navigieren zu können. Derzeit können nicht alle Funktionen und Inhalte mit der Tastatur bedient werden.
  3. Fehlende alternative Texte:
    Die mobile Anwendung weist aktuell fehlende Alternativtexte auf. Das bedeutet, dass einige Grafiken und Bilder keinen aussagekräftigen Text enthalten, der es einem Screenreader ermöglicht, sie vorzulesen. Ebenfalls fehlen alternative Texte für einige grafische Bedienelemente, um ihren Zweck zu beschreiben.
  4. Eingeschränkte Screenreader Unterstützung:
    Die mobile Anwendung bietet derzeit keine ausreichende Unterstützung für Screenreader. Hierunter zählen, dass Bilder ohne Informationsgehalt entsprechend gekennzeichnet werden, damit sie vom Screenreader übersprungen werden können.
  5. Eingeschränkte Navigation:
    Die mobile Anwendung ist derzeit nicht ausreichend mit Strukturinformationen gefüllt, um Überschriften, Listen oder Zitate so zu kennzeichnen, dass diese von assistiven Hilfsmitteln erkannt werden können.

Die oben aufgeführten Punkte werden so schnell wie möglich nachgebessert.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 23. April 2024 erstellt.

Die Prüfung wurde weitestgehend nach dem unter www.github.com beschriebenen Testverfahren durchgeführt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 23. April 2024 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Bei Fragen oder Anregungen senden Sie eine E-Mail an: .

Kontakt
Stadt Karlsruhe
Amt für Informationstechnik und Digitalisierung
Rüppurrer Straße 1
76137 Karlsruhe
E-Mail
Telefon 0721 133-1701

5. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass die mobile Anwendung Karlsruhe.App nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon 0711 123 39375
E-Mail
Webseite barrierefreiheit-bw.de/

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

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