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Karlsruher Verfassungsgespräche

Jährlich am 22. Mai, dem Vorabend der Verkündung des Grundgesetzes, finden die Karlsruher Verfassungsgespräche in den Räumlichkeiten des Bundesverfassungsgerichts statt. Sie tragen dazu bei, Karlsruhe als Stadt des Rechts sichtbar zu machen. Aus diesem Anlass lädt das Bundesverfassungsgericht zu einer öffentlichen Podiumsdiskussion ein, die von namhaften Persönlichkeiten aus Politik, Justiz und Wissenschaft geführt wird.

25. Karlsruher Verfassungsgespräch

Weitere Informationen zu den 25. Karlsruher Verfassungsgesprächen folgen in Kürze.

Bundesverfassungsgericht Außenansicht bei gutem Wetter

Die Veranstaltung steht unter der Schirmherrschaft des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes Prof. Dr. Stephan Harbarth.

Die Veranstalter sind: 

  • Stadt Karlsruhe
  • Juristische Studiengesellschaft Karlsruhe
  • Karlsruher Forum für Kultur, Recht und Technik e. V. 
  • Deutsche Sektion der Internationalen Juristen-Kommission e. V. 
  • Förderverein FORUM RECHT e. V. 
Fünf Referenten des Verfassungsgespräch 2023 sitzen vor einem Plenum und diskutieren.

Podiumsdiskussion 2025

Rückblick auf vergangene Verfassungsgespräche

Jedes Jahr findet eine Podiumsdiskussion mit wechselnden Schwerpunkten und Teilnehmerinnen und Teilnehmern statt. 
Die Themen der letzten Jahre waren:

Im Jahr 2024 befasste sich das Verfassungsgespräch mit dem Thema „Herausforderung Wohnen“. An der Podiumsdiskussion beteiligten sich der damalige Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann, Rechtsanwältin Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin, Architekt Ole Scheeren und Soziologin und Zukunftsforscherin Christiane Varga. Mehr Informationen zur Podiumsdiskussion der 24. Karlsruher Verfassungsgespräche gibt es im Stadtzeitungsartikel.

Podiumsdiskussion der 24. Verfassungsgesrpäche

Podiumsdiskussion anlässlich der 24. Karlsruher Verfassungsgespräche
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Video  

Im Jahr 2023 war das Thema des Verfassungsgespräches „Gute Schulden, schlechte Schulden – wie sinnvoll ist die schwarze Null?“. Auf der Bühne diskutierten Professor Dr. Georg Milbradt, Professor an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften an der Technischen Universität Dresden, der freie Journalist, Autor und Podcaster Ole Nymoen, Fredericke Spiecker, Volkswirtin und Wirtschaftspublizistin sowie Professor Dr. Martin Werding, Professor am Lehrstuhl für Sozialpolitik und öffentliche Finanzen an der Ruhr-Universität Bochum.

Fünf Referenten des Verfassungsgespräch 2023 sitzen vor einem Plenum und diskutieren.
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Im Jahr 2022 hatte das Verfassungsgespräch „Alternative Fakten – leben wir im selben Universum?“ zum Thema. Auf der Bühne debattierten der Antisemitismusbeauftragte der Landesregierung Baden-Württemberg Dr. Michael Blume, Pia Lamberty, Geschäftsführerin beim Center für Monitoring, Analyse und Strategie Berlin, Bettina Limperg, die Präsidentin des Bundesgerichtshofes und Prof. Dr. Stefan Rahmstorf vom Potsdam-Institut für Klimaforschung sowie Prof. Dr. Maren Urner von der Hochschule für Medien, Kommunikation und Wirtschaft, Fachbereich Psychologie, Campus Köln. 

Coronabedingt fand das Verfassungsgespräch ohne Publikum statt. Unter dem Titel „Macht und Ohnmacht der Polizei im Verfassungsstaat“ diskutierten der Bayerische Staatsminister des Inneren, für Sport und Integration Joachim Hermann und Boris Pistorius, der Niedersächsische für Inneres und Sport sowie die Polizeipräsidentin von Gelsenkirchen Britta Zur und Prof. Dr. Rafael Behr von der Akademie der Polizei Hamburg. 

Im Jahr 2020 wurde bei den  Verfassungsgesprächen zum Thema „Digitaler Staat – Wohin treibt uns die Pandemie?“ diskutiert. Aufgrund der Corona-Pandemie fand die Podiumsdiskussion ohne Publikum statt. Auf der Bühne debattierten der Stellvertretende Ministerpräsident von Baden-Württemberg und Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration Thomas Strobel,  die Stellvertretende Fraktionsvorsitzende Bündnis 90/Die Grünen und Bundestagsabgeordnete Dr. Konstanze von Notz und Prof. Dr. Katharina Zweig von der Technischen Universität Kaiserslautern sowie Prof. Dr. Jens-Peter Schneider von der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg.

Das Verfassungsgespräch im Jahr 2019 stand unter dem Titel „70 Jahre Grundgesetz – Deutschland in guter Verfassung?“. Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier eröffnete die Jubiläumsveranstaltung mit einer Ansprache. Anschließend diskutierten der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Dr. h. c. Andreas Voßkuhle, die Vizepräsidentin des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Angelika Nußberger und die Präsidentin des Wissenschaftszentrums Berlin Prof. Dr. h. c. Jutta Allmendinger, Ph. D. sowie Bundesminister a.D. und Bundestagsmitglied Dr. Thomas de Maizière und der Bundestagsabgeordnete Dr. Gregor Gysi. 

Karlsruhe als Stadt des Rechts

Markgraf Karl Wilhelm, Kopie eines Gemäldes von Johann Rudolf Huber von 1775

Privilegienbrief

Der Privilegienbrief zur Gründung Karlsruhes beinhaltete bürgerliche Rechte wie Religionsfreiheit und die Freiheit von der Leibeigenschaft, von Frondiensten sowie von Abgaben.

Badische Verfassung

Am 22. August 1818 genehmigte Großherzog Karl die erste badische Verfassung. Die 83 Artikel enthielten einen Grundrechtsteil, der den Badenern Grundrechte wie beispielsweise die Gleichheit vor dem Gesetz oder die Glaubens- und Meinungsfreiheit garantierte.

Außenansicht der Stadtbibliothek Karlsruhe.

Parlamentsgebäude

Von 1822 bis 1912 beherbergte das Ständehaus in Karlsruhe die Badische Ständeversammlung und von 1919 bis 1933 den Landtag der Republik Baden. Das Gebäude war der erste Parlamentsneubau in Deutschland.

Verfassungssäule Rondellplatz

Verfassungssäule

Der Obelisk wurde 1832 Großherzog Karl gewidmet und mit einer Plakette mit seinem Portrait und der Inschrift „Dem Gruender der Verfassung die dankbare Stadt Carlsruhe“ ergänzt.

Schlossplatz belebt

Karl-Friedrich-Denkmal

Das Denkmal ehrt den Großherzog Karl Friedrich für seine Reformleistungen in seiner Regierungszeit.

Sitz Amtsgericht

Im Jahr 1857 wurde das Amtsgericht gegründet. Es ist erstinstanzliches Gericht in Zivil-, Familien- und Strafsachen.

Verwaltungsgericht

Sitz Verwaltungsgericht

Der Badische Verwaltungsgerichtshof war das erste unabhängige Verwaltungsgericht in Deutschland. Seit 1905 sitzt das Verwaltungsgericht an der Nördlichen Hildapromenade. Es ist zuständig für öffentlich-rechtliche Verfahren.

Außenaufnahme Oberlandesgericht

Sitz Oberlandesgericht

1879 wurde das Oberhofgericht in das Oberlandesgericht umgewandelt. Außerdem wurde der Sitz von Mannheim nach Karlsruhe verlegt. Im Jahr 1902 bezog das Oberlandesgericht das Gebäude in der Hoffstraße. Es ist als Berufungsinstanz für Zivil- und Strafsachen tätig.

Außenaufnahme Landgericht

Sitz Landgericht

Das Landgericht ist sowohl ein Gericht für die erste Instanz, aber auch eine Berufungs- und Beschwerdeinstanz für Zivil- und Strafsachen. Es hat seinen Sitz seit 1879 in Karlsruhe.

Bundesanwaltschaft1.jpg

Generalbundesanwaltschaft

Die Generalbundesanwaltschaft wurde 1950 gegründet. Seit 1998 befindet sie sich in der Brauerstraße. Die Bundesbehörde ist oberste Strafverfolgungsbehörde in Belangen des Staatsschutzes und für Verfolgung von Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch zuständig.

Empfangsgebäude des Bundesgerichtshofs aus nord-östlicher Richtung

Sitz Bundesgerichtshof

Der oberste Gerichtshof des Bundes in Zivil- und Strafsachen existiert seit 1950 im Erzgroßherzoglichen Palais in Karlsruhe.

Außenaufnahme des Bundesverfassungsgerichts

Sitz Bundesverfassungsgericht

1951 nahm das Bundesverfassungsgericht seine Arbeit zum Schutz der verfassungsmäßigen Freiheitsrechte auf. Der Neubau im Schlossbezirk soll architektonisch die Transparenz und Offenheit der Demokratie darstellen.

Ansicht Dauerausstellung

Rechtshistorisches Museum

Das Rechtshistorische Museum befindet sich auf dem Gelände des Bundesgerichtshofes. Es zeigt den Weg zur Deutschen Rechtseinheit und zum modernen Verfassungs- und Rechtsstaat. 1979 wurde die Ausstellung „Recht und Justiz in Deutschland ab 1806“ gezeigt.

Platz der Grundrechte mit Menschen

Platz der Grundrechte

Der Platz der Grundrechte wurde 2005 eröffnet. Er thematisiert die Beziehung von Karlsruhe zum Recht und den Bundesgerichten. Die 24 Schilder bestehen aus Zitaten von Rechtsvertreterinnen und -vertretern und Personen des öffentlichen Lebens sowie Erfahrungen von Menschen mit dem Rechtssystem.

Gebäudeansicht des ZKM

Platz der Menschenrechte

Der Vorplatz des ZKM wurde 2015 zum Platz der Menschenrechte ernannt. Er steht symbolisch für Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter, die in der Zeit des NS-Regimes im angrenzenden Hallenbau in einer Rüstungsfabrik unter Missachtung der Menschenrechte arbeiten mussten.

Was ist das Grundgesetz?

Das Grundgesetz ist die Verfassung von Deutschland und wurde am 8. Mai 1949 durch den Parlamentarischen Rat beschlossen und von den Alliierten genehmigt. Am 23. Mai 1949 ist das Grundgesetz verkündet worden und trat am Tag darauf in Kraft. Seit der Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 gilt das Grundgesetz für ganz Deutschland. 

Das Grundgesetz setzt sich zusammen aus: 

  • einer Präambel
  • einem Grundrechtsteil
  • und einem organisatorischen Teil. 

Es ist das höchste Gesetz in Deutschland und hat Vorrang vor allen anderen Deutschen Gesetzen. Für eine Änderung des Grundgesetzes ist die Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Drittel der Stimmen des Bundesrates notwendig. Artikel 1 und 20 sowie die Gliederung des Bundes in Länder können nicht verändert werden. 
 

Zum Thema Recht in Karlsruhe

Mit Recht - Karlsruhe

Grundlage unseres Rechts­sys­tems sind die Menschen- und Bürger­rechte als unver­äu­ßer­li­che Bedin­gun­gen unseres Zusam­men­le­bens. Karlsruhe, als Residenz des Rechts, hat sich daher das Thema "Recht" auf die Fahnen geschrie­ben.

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Mit dem Platz der Grundrechte unter­streicht die Stadt­ ­Karls­ruhe ihre Bedeutung als deutsche „Haupt­stadt des Rechts“. Das Kunstwerk von Jochen Gerz ist unter Betei­li­gung von Rechtspro­mi­nenz, Politik und der Be­völ­ke­rung entstanden.

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Ehrenamtliche Verwaltungsrichter*innen

Rund um die Wahl der ehrenamtlichen Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter: Informationen für Bewerberinnen und Bewerber zu den Voraussetzungen, Aufgaben und zum Verfahren.

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