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Karlsruher Gemeinderat

Am 9. Juni haben die Bürgerinnen und Bürger ein neues Gremium gewählt. 48 ehrenamtliche Stadträtinnen und Stadträte entscheiden in den nächsten fünf Jahren über die Grundsätze der Verwaltung und die Angelegenheiten Karlsruhes.

© Stadt Karlsruhe, Monika Müller-Gmelin

Gemeinderat, Ausschüsse und Ortschaftsräte

In einer Stadtverwaltung ist der Gemeinderat bei vielen Entscheidungen gefragt. Deshalb überträgt er manche Aufgaben an Ausschüsse oder lässt Sachfragen umfassend durch diese beraten.

In einigen Stadtteilen gibt es zudem einen Ortschaftsrat. Dieser vertritt die Interessen der Bürgerinnen und Bürger, die in der Ortschaft wohnen. Vorsitzender des Ortschaftsrates ist der Ortsvorsteher oder die Ortsvorsteherin. Kraft Gesetzes hat der Ortschaftsrat zunächst nur eine beratende Zuständigkeit, dazu zählt insbesondere die Beratung der örtlichen Verwaltung. Ihm steht jedoch ein Anhörungsrecht zu, in allen wichtigen, die Ortschaft betreffenden Angelegenheiten. Neben dem Anhörungsrecht hat der Ortschaftsrat auch ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen. Außerdem können vom Gemeinderat Entscheidungsrechte durch die Hauptsatzung übertragen werden.

Die Gemeindeordnung, Hauptsatzung und Geschäftsordnung (Stadtrecht, Allgemeine Verwaltung) legen die entsprechenden Richtlinien für Gemeinderat, Ausschüsse und Ortschaftsräte fest.

Was macht der Ältestenrat?

Der Ältestenrat berät vor der Gemeinderatssitzung mit dem Oberbürgermeister die Tagesordnung. Er setzt sich aus jeweils einem Vertreter oder einer Vertreterin der im Gemeinderat vertretenen Fraktionen und Gruppierungen sowie den Einzelstadträten und Einzelstadträtinnen zusammen. Die Sitzungen des Ältestenrates sind nichtöffentlich.

Aufgaben des Gemeinderats

Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürgerschaft und das Hauptorgan der Stadt. Er entscheidet über alle Angelegenheiten Karlsruhes, soweit nicht der Oberbürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist. Er kontrolliert die Verwaltung und beschließt Satzungen, die im Stadtgebiet Karlsruhe gültig sind. Für die ehrenamtliche Tätigkeit erhalten die Mitglieder des Gemeinderates je nach Funktion eine Aufwandsentschädigung. Die Höhe der Entschädigung ist geregelt in der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit.

Der Gemeinderat tagt grundsätzlich einmal monatlich im Rathaus am Marktplatz. Die Sitzungen können über einen Liveticker mitverfolgt werden. Die Sitzungstermine, Tagesordnungen, der Liveticker und die Protokolle finden sich im Ratsinformationssystem.

Wer ist im Gemeinderat?

Die Anzahl der Mitglieder des Gemein­de­rats hängt von der Ein­wohner­zahl der Stadt ab. In Karlsruhe haben 48 Stadt­rä­tin­nen und Stadträte einen Sitz im Gemeinderat inne. Diese haben sich in acht Fraktionen zusammengeschlossen. Dazu kommen zwei Einzelstadträte und Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup, der kraft Gesetzes Vorsitzender des Gremiums ist.

Grüne

Mit zwölf Sitzen sind die GRÜNEN stärkste Fraktion im Gemeinderat.

Porträt Ceren Akbaba, GRÜNE © Stadt Karlsruhe, Monika Müller-Gmelin
Porträt Verena Anlauf, GRÜNE © Stadt Karlsruhe, Monika Müller-Gmelin
Porträt Benjamin Bauer, GRÜNE © Stadt Karlsruhe, Monika Müller-Gmelin
Porträt Clemens Cremer, GRÜNE © Stadt Karlsruhe, Monika Müller-Gmelin
Porträt Ivo Dujemovic, GRÜNE © Stadt Karlsruhe, Monika Müller-Gmelin
Porträt Jorinda Fahringer, GRÜNE © Stadt Karlsruhe, Monika Müller-Gmelin
Porträt Susanne Heynen, GRÜNE © Stadt Karlsruhe, Monika Müller-Gmelin
Porträt Sonja Klingert, GRÜNE © Stadt Karlsruhe, Monika Müller-Gmelin
Porträt Christian Klinkhardt, GRÜNE © Stadt Karlsruhe, Monika Müller-Gmelin
Porträt Alljoscha Löffler, GRÜNE © Stadt Karlsruhe, Monika Müller-Gmelin
Porträt Iris Sardarasabi, GRÜNE © Stadt Karlsruhe, Monika Müller-Gmelin
Porträt Leonie Wolf, GRÜNE © Stadt Karlsruhe, Monika Müller-Gmelin

CDU

Die zweitgrößte Fraktion ist mit zehn Sitzen die Christlich Demokratische Union (CDU).

Porträt Tobias Bunk, CDU © Stadt Karlsruhe, Monika Müller-Gmelin
Porträt Dr. Rahsan Dogan, CDU © Stadt Karlsruhe, Monika Müller-Gmelin
Porträt Detlef Hofmann, CDU © Stadt Karlsruhe, Monika Müller-Gmelin
Porträt Andreas Kehrle, CDU © Stadt Karlsruhe, Monika Müller-Gmelin
Porträt Bettina Meier-Augenstein, CDU © Stadt Karlsruhe, Monika Müller-Gmelin
Porträt Dirk Müller, CDU © Stadt Karlsruhe, Monika Müller-Gmelin
Porträt Dr. Thomas Müller, CDU © Stadt Karlsruhe, Monika Müller-Gmelin
Porträt Tilmann Pfannkuch, CDU © Stadt Karlsruhe, Monika Müller-Gmelin
Porträt Katrin Schütz, CDU © Stadt Karlsruhe, Monika Müller-Gmelin
Porträt Nicolas Schütz, CDU © Stadt Karlsruhe, Monika Müller-Gmelin

SPD

Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) ist mit sechs Mitgliedern im Gemeinderat vertreten.

Porträt Elke Ernemann, SPD © Stadt Karlsruhe, Monika Müller-Gmelin
Porträt Dr. Raphael Fechler, SPD © Stadt Karlsruhe, Monika Müller-Gmelin
Porträt Dr. Anton Huber, SPD © Stadt Karlsruhe, Monika Müller-Gmelin
Porträt Yvette Melchien, SPD © Stadt Karlsruhe, Monika Müller-Gmelin
Porträt Mathias Tröndle, SPD © Stadt Karlsruhe, Monika Müller-Gmelin
Porträt Sibel Uysal, SPD © Stadt Karlsruhe, Monika Müller-Gmelin

AfD

Die Alternative für Deutschland (AfD) hat fünf Sitze im Gemeinderat inne.

Porträt Dr. Gerhard Lenz © Stadt Karlsruhe, Monika Müller-Gmelin
Porträt Paul Schmidt, AfD © Stadt Karlsruhe, Monika Müller-Gmelin
Porträt Oliver Schnell, AfD © Stadt Karlsruhe, Monika Müller-Gmelin
Porträt Andreas Seidler, AfD © Stadt Karlsruhe, Monika Müller-Gmelin
Porträt Rouven Stolz, AfD © Stadt Karlsruhe, Monika Müller-Gmelin

FDP und FW

Die Freie Demokratische Partei (FDP, Eigenbezeichnung: Freie Demokraten) und die Freien Wähler (FW) haben sich zur FDP/FW-Fraktion zusammengeschlossen. Die Fraktion ist mit vier Sitzen im Gemeinderat vertreten.

Porträt Annette Böringer, FDP © Stadt Karlsruhe, Monika Müller-Gmelin
Porträt Thomas H. Hock, FDP © Stadt Karlsruhe, Monika Müller-Gmelin
Porträt Petra Lorenz, Freie Wähler © Stadt Karlsruhe, Monika Müller-Gmelin
Porträt Dr. Stefan Noé, Freie Wähler © Stadt Karlsruhe, Monika Müller-Gmelin

Die Linke

Drei Sitze im Gemeinderat hat Die Linke inne.

Porträt Anne-Kathrin Berghoff, Die Linke © Stadt Karlsruhe, Monika Müller-Gmelin
Porträt Fanziska Buresch, Die Linke © Stadt Karlsruhe, Monika Müller-Gmelin
Porträt Tanja Kaufmann © Stadt Karlsruhe, Monika Müller-Gmelin

KAL

Die Karlsruher Liste (KAL) stellt drei Mitglieder des Gemeinderats.

Porträt Lüppo Cramer, KAL © Stadt Karlsruhe, Monika Müller-Gmelin
Porträt Sonja Döring, KAL © Stadt Karlsruhe, Monika Müller-Gmelin
Porträt Michael Haug, KAL © Stadt Karlsruhe, Monika Müller-Gmelin

Volt

Erstmals im Karlsruher Gemeinderat mit drei Sitzen vertreten ist Volt.

Porträt Fabian Gaukel, Volt © Stadt Karlsruhe, Monika Müller-Gmelin
Porträt Adina Geißinger, Volt © Stadt Karlsruhe, Monika Müller-Gmelin
Porträt Kiên Nguyen, Volt © Stadt Karlsruhe, Monika Müller-Gmelin

Einzelstadträte und Bürgermeisterbank

FÜR Karlsruhe und DIE PARTEI haben jeweils einen Sitz im Gemeinderat inne. Der Oberbürgermeister ist Vorsitzender des Gemeinderats. In der Funktion des Vorsitzenden hat er Stimmrecht im Gemeinderat. Mit ihm auf der Bürgermeisterbank sitzen die Dezernentinnen und Dezernenten, die jedoch kein Stimmrecht bei den Sitzungen des Gremiums haben.

Porträt Friedemann Kalmbach, Für Karlsruhe © Stadt Karlsruhe, Monika Müller-Gmelin
Porträt Max Braun, Die Partei © Stadt Karlsruhe, Monika Müller-Gmelin
Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup © Stadt Karlsruhe, Monika Müller-Gmelin
Bürgermeister Dr. Albert Käuflein © Stadt Karlsruhe, Monika Müller-Gmelin
Portrait Bürgermeister Martin Lenz © Stadt Karlsruhe, Monika Müller-Gmelin
Bürgermeisterin Gabriele Luczak-Schwarz © Stadt Karlsruhe, Monika Müller-Gmelin
Bürgermeisterin Bettina Lisbach © Stadt Karlsruhe, Monika Müller-Gmelin
Bürgermeister Daniel Fluhrer Offizielles Portrait © Stadt Karlsruhe

Blick in die Gemeinderatssitzung

Die Sitzungen des Gemein­de­ra­tes sind öffentlich, so regelt es die Gemeindeordnung. Der Willensbildungsprozess soll für Außenstehende transparent und nachvollziehbar sein. Dieses Prinzip dient der Infor­ma­tion der Bürger­schaft – interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie die Medien haben so die Möglichkeit, an den Sitzungen teilzunehmen beziehungsweise deren Inhalte zu verfolgen.

Im Sitzverteilungsplan 388 KB (PDF) sieht man, wo die Stadträtinnen und Stadträte im Gemeinderat ihren Platz einnehmen.

Warum gibt es Themen die nichtöffentlich behandelt werden?

Nicht­öf­fent­lich muss dann verhandelt werden, wenn das öffent­li­che Wohl oder berech­tigte Interessen Einzelner es erfordern. Dies ist unter anderem gegeben, wenn die Interessen und Belange des Bundes, des Landes, der Gemeinde oder anderer öffentlich-rechtlicher Körperschaften durch eine öffentliche Behandlung gefährdet werden können. Es müssen gesetzliche Vorschriften beachtet werden, welche beispielsweise die Verschwiegenheit oder Geheimhaltung verlangen, hierzu zählen das Steuer- oder das Sozialgeheimnis.

Der Ausschluss der Öffentlichkeit ist auch geboten, wenn im Verlauf der Sitzung persönliche oder wirtschaftliche Verhältnisse zur Sprache kommen können, die für die Betroffenen nachteilig sein könnten, wie beispielsweise Personalangelegenheiten.

Was ist eine Beschlussvorlage und wer erstellt diese?

Beschlussvorlagen dienen zur Vorbereitung der politischen Beschlussfassung in den Gremien. Sie werden von der Stadtverwaltung erstellt. An der Erstellung sind verschiedene Fachbereiche beteiligt, so dass die Themen ausführlich abgestimmt sind.

Die Vorlagen beinhalten detaillierte Informationen für den Gemeinderat: Üblicherweise wird der Sachverhalt dargestellt, die voraussichtlichen Kosten beziffert und ein Vorschlag für die Beschlussfassung im Gemeinderat formuliert. Oftmals sind Anlagen wie Pläne, Berichte oder Tabellen beigefügt.

Durch Änderungsanträge aus den Reihen der Fraktionen können Entscheidungsvorlagen abgeändert werden. Die Verwaltung setzt den Gemeinderatsbeschluss um.

Ausschüsse des Gemeinderats

Der Gemeinderat kann bestimmte Angelegenheiten einem beschließenden Ausschuss überträgen. Ein Viertel aller Mitglieder eines beschließenden Ausschusses kann eine Angelegenheit, wenn sie für die Stadt von besonderer Bedeutung ist, dem Gemeinderat unterbreiten. Lehnt der Gemeinderat eine Behandlung ab, weil er die Voraussetzungen für die Verweisung als nicht gegeben ansieht, entscheidet der zuständige beschließende Ausschuss.

Neben den beschließenden Ausschüssen gibt es noch beratende Ausschüsse, die vor Entscheidung durch den Gemeinderat die Themen beraten und eine Entscheidungsvorlage vorbereiten.

Manche Ausschüsse haben eine Doppelfunktion, das bedeutet dass sie Aufgaben übertragen bekommen haben, über die der Ausschuss selbst entscheidet und in anderen Fällen nur die Vorberatung für den Gemeinderat erfolgt.

Der Haupt- und Finanzausschuss ist zuständig für:

  • Angelegenheiten aus der allgemeinen Verwaltung,
  • Finanz- und Rechtswesen,
  • ziviler Bevölkerungsschutz,
  • Rechnungsprüfung,
  • Sicherheit und Ordnung,
  • Stadtentwicklung.

Außerdem entscheidet er über die Durchführung von Stadterneuerungsmaßnahmen nach dem Baugesetzbuch (ausgenommen die Vergabe von Grundstücken und dinglichen Nutzungsrechten), soweit nicht die Zuständigkeit eines anderen beschließenden Ausschusses oder des Oberbürgermeisters oder der Oberbürgermeisterin gegeben ist.

Die konkreten Ausgestaltung der Zuständigkeit mit Wertangaben für die einzelnen Geschäfte sind in der § 5 Absatz 2 Nummer 1 bis 17 der Hauptsatzung der Stadt Karlsruhe geregelt. Diese findet sich im Stadtrecht, Allgemeine Verwaltung.

Tagungstermine, Protokolle und Zusammsetzung

Der Bauausschuss ist als beschließender Ausschuss zuständig für die Vergabe von Lieferungen und Leistungen für Baumaßnahmen von mehr als 500.000 Euro bis zu 2 Millionen Euro im Einzelfall.

Als beratender Ausschuss ist der Bauausschuss zuständig für die allgemeinen Bauangelegenheiten der Stadt Karlsruhe, für die Bauangelegenheiten der Wohnungsfürsorge und für die Benennung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze.

Tagungstermine, Protokolle und Zusammsetzung

Der Planungsausschuss ist als beschließender Ausschuss zuständig für die Aufstellung von Bebauungsplänen und für die Festlegung der Art und Weise der vorgezogenen Bürgerbeteiligung.

Als beratender Ausschuss ist der Planungsausschuss zuständig für die Angelegenheiten der Stadtplanung einschließlich der Verkehrsplanung.

Tagungstermine, Protokolle und Zusammsetzung

Eine Umlegung oder eher ein städtebauliches Umlegungsverfahren wird auch als Bodenordnungsverfahren bezeichnet. Solch ein Bodenordnungsverfahren ist ein gesetzlich geregeltes Grundstückstauschverfahren. Dabei sollen zweckmäßig gestaltete Baugrundstücke entstehen, die nach den baurechtlichen Festsetzungen bebaubar und gut nutzbar sind. Der Umlegungsausschuss ist als beschließender Ausschuss zuständig für die von der Umlegungsstelle bei Durchführung von Umlegungen und vereinfachten Umlegungsverfahren des Baugesetzbuches zu treffenden Entscheidungen.

Tagungstermine, Protokolle und Zusammsetzung

Die Zuständigkeit des Jugendhilfeausschusses ergibt sich aus dem Achten Buch des Sozialgesetzbuches – Kinder- und Jugendhilfe –, dem Landesjugendhilfegesetz und der Satzung für das Jugendamt Karlsruhe. Der Jugendhilfeausschuss befasst sich mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe, soweit es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung der öffentlichen Jugendhilfe handelt.

Tagungstermine, Protokolle und Zusammsetzung

Der Bäderausschuss als beschließender Ausschuss ist bei den städtischen Bädern für die Vergabe von Lieferungen und Leistungen für Baumaßnahmen von mehr als 500.000 Euro bis zu 2 Millionen im Einzelfall und die Änderung der Bäderpreise zuständig.

Als beratender Ausschuss ist der Bäderausschuss zuständig soweit die oben genannte Wertgrenze überschritten wird und für die allgemeinen Bäderangelegenheiten der Stadt Karlsruhe.

Tagungstermine, Protokolle und Zusammsetzung

Der Personalausschuss ist als beschließender Ausschuss in Personalangelegenheiten nur dann zuständig sofern Unstimmigkeiten zwischen Personalvertretungen und der Stadtverwaltung entschieden werden müssen. Diese Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich.

Als beratender Ausschuss ist er zuständig für die allgemeinen Angelegenheiten der städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dazu gehört beispielweise die Vorauswahl von neu zu besetzenden Amtsleitungsstellen oder auch Einstellungen, Beförderungen und Höhergruppierungen der Stellen des höheren Dienstes. Auch Stellen, die neu geschaffen werden, und strategische Konzepte und Berichte im Bereich Personal und Organisation fallen in sein Aufgabengebiet. Die Sitzungen als beratender Ausschuss sind nichtöffentlich.

Tagungstermine, Protokolle und Zusammsetzung

Die Stadt Karlsruhe gründete im Zuge des geplanten Baus und späteren Betriebs des neuen Fußballstadions im Wildpark einen Eigenbetrieb. Der Betriebsausschuss „Fußballstadion im Wildpark“ ist als beschließender Ausschuss zuständig für die im Rahmen der Eigenbetriebssatzung „Fußballstadion im Wildpark“ übertragenen Aufgaben.

Tagungstermine, Protokolle und Zusammsetzung

Der Betriebsausschuss „Eigenbetrieb Abfallwirtschaft und Stadtreinigung“ ist als beschließender Ausschuss zuständig für die im Rahmen der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe – Abfallwirtschaft und Stadtreinigung übertragenen Aufgaben.

Tagungstermine, Protokolle und Zusammsetzung

Übersicht über die beratenden Ausschüsse und die Themengebiete:

Ausschuss für öffentliche Einrichtungen: Angelegenheiten der öffentlichen Einrichtungen, der Landwirtschaft und Forsten.

Ausschuss für Umwelt und Gesundheit: Umweltangelegenheiten – Umweltschutzmaßnahmen und Maßnahmen mit Auswirkungen für die Umwelt –, und Angelegenheiten der öffentlichen Gesundheit

Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft: Angelegenheiten, die für die Wirtschaftsförderung von besonderer Bedeutung sind.

Kulturausschuss: Kulturelle Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

Sportausschuss: Angelegenheiten aus dem Bereich des Sports

Integrationsausschuss: Anregungen, Empfehlungen und Stellungnahmen in allen Fragen zu beraten, welche die Gestaltung des Zusammenlebens in der internationalen Stadtgesellschaft und insbesondere die Integration der in Karlsruhe lebenden Migrantinnen und Migranten betreffen.

Sozialausschuss: Angelegenheiten des Sozialwesens, wie beispielsweise Erörterung aktueller Problemlagen, Anregungen und Vorschläge für die Weiterentwicklung der Sozialhilfe, die Sozialplanung und die Förderung besonderer Projekte.

Schulausschuss: Neben den gemeinderätlichen Mitgliedern gehören dem Ausschuss auch Vertreter und Vertreterinnen der Schulleitungen, der Lehrer und Lehrerinnen, der Eltern, der Schüler und Schülerinnen, der Religionsgemeinschaften sowie der für die Berufserziehung Mitverantwortlichen angehören. Der Schulausschuss berät den Schulträger in allen wichtigen Schulangelegenheiten und gibt dem Gemeinderat entsprechende Beschlussempfehlungen.

Weitere Fragen? Information von A wie Abstimmungen bis Z wie Zuständigkeit gibt es unter: Gemeinderat in Stichworten

Ehemals und heute

Abstimmung im Karlsruher Gemeinderat über den Bau einer neuen Wohnsiedlung westlich von Rintheim und Hagsfeld (Waldstadt).
Blick in den Bürgersaal des Rathauses. Im Vordergrund zahlreiche leere Ränge. Im Hintergrund die SPD-Fraktion sitzend.
Blick in den Bürgersaal des Rathauses mit den während der Gedenkminute stehenden Fraktionsmitgliedern. Im Vordergrund die Regierungsbank mit den stehenden Mitgliedern.
Blick auf den Gemeinderat im Bürgersaal des Rathauses. Rechts stehend Stadtrat Dr. Jürgen Morlok während eines Redebeitrags.
Blick in den Bürgersaal des Rathauses während Bekanntgabe der Wahlergebnisse. Im Vordergrund Mitte Oberbürgermeister Otto Dullenkopf. Im Hintergrund Angehörige der Kommunalpolitik. Auf der Pressebank 2.v.l. Journalist Toni Peter Kleinhans.
Blick von der Bürgermeisterbank in den Gemeinderatssaal im Jahr 2013.
Blick in den Gemeinderatssaal 2014
Bürgersaal im Rathaus am Marktplatz
Gemeinderatssitzung coronabedingt in der Gartenhalle
Bürgersaal Rathaus Karlsruhe
Blick in die Gemeinderatsitzung im Jahr 2023
Der Karlsruher Gemeinderat im Jahr 2024.
Daten und Faktien zur Legislaturperiode 2019 bis 2024: 319 Stunden Berratungen, 403 Anfragen, 1066 Beschlussvorlagen, 1165 Gemeinderatsanträge
Gemeinderatsfraktionen und Bürgermeisterbank während der Gemeinderatssizung

Ortschaftsräte in Karlsruhe

Ihren Ursprung haben die lokalen Gremien in der baden-württembergischen Kommunalreform der 1970er Jahre. Die damalige Landesregierung forcierte die Bildung größerer Verwaltungseinheiten, so dass viele Dörfer eingemeindet oder Teil von neugebildeten Kommunen wurden. Auch die Stadt Karlsruhe erfuhr in dieser Zeit einen deutlichen Zuwachs an Gemarkungsfläche und Einwohnerzahl.

Mit der Kommunalreform hätte sich die Zahl der Gemeinderäte landesweit nahezu halbiert. Deshalb setzte die Landesregierung auf die Bildung von Ortschaftsräten, um weiterhin eine breite Partizipation am demokratischen Meinungsbildungsbildungsprozess zu gewährleisten. Dies betrag in Karlsruhe die in den 70er Jahren hinzugegkommenen Stadtteile.

Sonderfall Durlach

Obwohl Durlach bereits 1938 unter dem Druck der damaligen nationalsozialistischen Machthaber eingemeindet wurde, gibt es eine Ortschaftsverfassung. Diese trat 1989 in Kraft.

Dadurch wurde das bis dahin direkt dem Oberbürgermeister unterstellte Stadtamt zu einer selbstständigen Dienststelle und der Anfang der 50er Jahre installierte Bezirksbeirat wurde zum Ortschaftsrat.

Hintergrund für diese Entwicklung war, dass bei der Eingemeindung 1938 vereinbart worden war, eigenständige Dienststellen in Durlach zu belassen. Da Durlach die bei der Kommunalreform aufgestellten Kriterien für eine Ortschaftsverfassung erfüllte (räumliche Trennung von anderen Stadtteilen, eine ausreichende Tragfähigkeit und ein örtliches Eigenleben), stimmte der Gemeinderat schließlich der Initiative zu.

Knielingen, Hagsfeld und Oberreut

Eigentlich hätten auch Knielingen, Hagsfeld und Oberreut eine Ortschaftsverfassung erhalten sollen. Dagegen legte jedoch der damalige Oberbürgermeister Gerhard Seiler sein Veto ein, dem das Regierungspräsidium Karlsruhe folgte. Somit blieb es in Karlsruhe bei sieben Ortschaftsräten:

Ortschaftsrat Durlach

Ortschaftsrat Grötzingen

Ortschaftsrat Hohenwettersbach

Ortschaftsrat Neureut

Ortschaftsrat Stupferich

Ortschaftsrat Wettersbach

Ortschaftsrat Wolfartsweier

24. März 2025, Stadt Karlsruhe

Weitere Informationen

Karlsruher Stadtrecht

Das Karlsruher Stadtrecht ist eine Sammlung der vom Gemeinderat beschlossenen Satzungen sowie von Richtlinien, Verordnungen und Vorschriften, die in Karlsruhe gelten.

Wahlen

Politische Wahlen oder Abstimmungen (zum Beispiel Bürgerentscheide) zu organisieren und durchzuführen sowie die Instrumente der demokratischen Willensbildung für die Stadt Karlsruhe umzusetzen, gehört zu den Aufgaben des Wahlamtes.

Bürgermeisterinnen und Bürgermeister

In Karlsruhe kümmern sich sechs Bürgermeister beziehungsweise Bürgermeisterinnen um die vielfältigen Aufgaben der Stadt. Die Geschäfts­kreise der Bürgermeister und Bürgermeisterinnen haben thematische Zuordnungen und werden Dezernate genannt.

Karlsruher Stadtteile & Ortsverwaltungen

Karlsruhe hat 27 Stadt­tei­le. In Durlach, Grötzingen, Hohenwettersbach, Neureut, Stupferich Wolfartsweier und Wettersbach gibt es örtliche Verwaltungen für Bürgerserviceangelegenheiten.

Ratsinformationssystem

Termine Zusammensetzung, Protokolle vergangener Sitzung: Alle Gremien der Stadt Karlsruhe auf einen Blick.

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