Die Stadt und die dazugehörenden Ortschaften bilden die unterste politische Ebene im demokratischen System der Bundesrepublik. Der kommunale Bereich ist zugleich derjenige, der das unmittelbare Tagesgeschehen der Bürgerinnen und Bürger am stärksten berührt. Ständig begegnen die Karlsruherinnen und Karlsruher auf vielfältige Weise den Angeboten und Leistungen der Stadt. Kitas, Schulen, Kultureinrichtungen, Parkanlagen, neue Wohn- und Gewerbegebiete, der öffentliche Nahverkehr und vieles mehr bestimmen die Lebensqualität für die Bürgerinnen und Bürger.
Ganz wesentlichen Einfluss auf diese Angebote hat die direkt gewählte demokratische Vertretung der Bürgerinnen und Bürger der Stadt: der Gemeinderat. Am Sonntag, 9. Juni, wird er für die Dauer von fünf Jahren neu gewählt.
Das Hauptorgan der Stadt
Der Gemeinderat ist das Hauptorgan der Stadt. Er fasst Beschlüsse zu allen ihm übertragenen kommunalen Angelegenheiten, legt die Grundlinien der Stadtpolitik fest und überwacht die Verwaltung. Er beschließt und kontrolliert den Haushalt und entscheidet damit, wofür die Stadt, die ihr zur Verfügung stehenden Mittel verwendet.
Darüber hinaus kann er auch Initiativen zur Übernahme konkreter Aufgaben und die Durchführung von Projekten ergreifen. Die Entscheidungen werden durch Mehrheitsbeschlüsse getroffen.
Vorsitzender des Karlsruher Gemeinderats mit eigenem Stimmrecht ist Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup. Er ist zugleich Leiter der städtischen Verwaltung und wird ebenfalls direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt, nicht jedoch - wie der Gemeinderat - auf die Dauer von fünf, sondern auf acht Jahre. Der Oberbürgermeister legt unter anderem die Tagesordnung für die Sitzungen des Gemeinderats fest und leitet diese.