270 Prozent: So hoch soll nach den Plänen der Verwaltung künftig der Hebesatz für die Grundsteuer B sein, die für alle bebauten und bebaubaren Grundstücke gilt. Vor der öffentlichen Behandlung im Haupt- und Finanzausschuss am Dienstag dieser Woche stellten Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup und Finanzdezernentin Gabriele Luczak-Schwarz den Hebesatz sowie die Auswirkungen der Grundsteuerreform des Landes im Rahmen einer Pressekonferenz vor.
„Etwa die Hälfte der Betroffenen zahlt weniger Grundsteuer. Aber die Reform führt zu erheblichen Belastungsverschiebungen vom Gewerbe zum Wohnen“, erklärt Luczak-Schwarz. So fielen vor allem für Gewerbegrundstücke insgesamt rund neun Millionen Euro weniger an. Das Extrembeispiel ist hier ein Grundstück in der Oststadt, für das statt 165.000 Euro nur noch um die 66.000 Euro Grundsteuer entrichtet werden müssen. Aber auch für Eigentumswohnungen fallen insgesamt rund 2,5 Millionen Euro weniger Grundsteuer an.
Verlierer der Landesreform seien vor allem Ein- und Zweifamilienhäuser mit großem Grundstück, berichtet Luczak-Schwarz weiter. Ein Einfamilienhaus in der Heidenstückersiedlung mit rund 900 Quadratmeter Grundstück habe bisher 71 Euro bezahlt, die neue Berechnung sieht 1.691 Euro vor. Ein Reihenhaus in Rüppurr mit kleinem Garten zahlte bisher 127 Euro, künftig 298 Euro.
Wertzuwachs schlägt durch
Die Ausgangsbasis von 1964 (siehe Kasten) berücksichtige nicht, was mit dem Wert des Grundstücks passiert ist, erläutert OB Mentrup. „Es ist logisch, dass der Wertzuwachs sich in einer erhöhten Grundsteuer ausdrückt.“ Daran ändere auch die Höhe des Hebesatzes kaum etwas, das habe man intern durchgerechnet.
Gleichzeitig gab das Stadtoberhaupt auch zu bedenken, dass der Besitz eines Grundstücks Vermögen darstelle. Diejenigen, deren Grundstückswerte in den vergangenen 60 Jahren stark gestiegen seien, hätten Glück gehabt, dass es bisher keine Reform gab.